AGB Toilettenwagenverleih
§ 1 Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Vermietung des Toilettenwagens erfolgt mit einer Grundausstattung an Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier und Handseife. Sollten diese Materialien verbraucht sein, hat der Mieter auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen. Der Toilettenwagen wird in gereinigtem und anstandslosem Zustand übergeben. Die Endreinigung ist im Gesamtpreis enthalten. Sollte die Reinigung einen höheren Aufwand benötigen, so halten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Aufwandspauschale zu berechnen. Die Toilettenwagen besitzen keine Abwassertanks, das Abwasser muss direkt in einen Abwasserschacht geleitet werden. Abwasserrohre und Bögen bis ca. 4m, sind im Mietpreis enthalten. Es wird ein Frischwasseranschluss benötigt und ein 230 V Stromanschluss. Für einen sachgemäßen Auf- / Abbau hat der Vermieter zu sorgen. Jeder Toilettenwagen ist mit Stellfüßen zum Ausrichten und Abstützen des Wagens ausgestattet. Alle Schäden während des Mietverhältnisses werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Toilettenwagen (ausgenommen Wagen Nr. 1) werden ausschließlich durch unsere Mitarbeiter angeliefert.
§ 2 Allgemeine Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Toilettenwagen nur im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu benutzen. Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch den Toilettenwagen oder deren Benutzung entstanden sind. Der Toilettenwagen darf nicht freistehen, sondern muss mit den Stützfüßen (vorn u. hinten) abgestützt werden. Die Haftung für den Toilettenwagen beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet mit der Rückgabe bei der Übergabe an den Vermieter.
§ 3 Nutzungszeitraum und Kosten
Als Miete für den o.g. Zeitraum werden x € vereinbart. Siehe Buchungsbestätigung oben. Die Miete und die Pauschalen sind bei Abholung bzw. Rückgabe in bar (oder per Überweisung, nach Absprache) zu entrichten. Die Buchung ist bis zu 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung kostenlos zu stornieren. Die Stornierung kann per E-Mail oder Telefon durchgeführt werden. Eine Stornierung bis zu 13 Tagen vor einer Veranstaltung, berechnen wir mit einer Aufwandspauschale von 30,00 €.
§ 4 Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, den Toilettenwagen pfleglich zu behandeln und nur gemäß den allgemeinen Nutzungs- / Mietbedingungen zu gebrauchen.
§ 5 Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche am Toilettenwagen entstandenen Schäden. Schäden am Toilettenwagen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht selbständig repariert werden.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt.
AGB Mietwagenverleih
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über die Anmietung eines 9-Sitzer-Kraftfahrzeugs zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter ein Kraftfahrzeug mit bis zu neun Sitzplätzen. Art, Kennzeichen, Mietdauer und Mietpreis ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
3. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
Eine verspätete Rückgabe gilt als Verlängerung der Miete und wird mindestens als ein weiterer Miettag berechnet.
4. Übergabe und Zustand
Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand übergeben. Ein Übergabeprotokoll wird vor der Schlüsselübergabe erstellt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
5. Rückgabe
6. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Ein Rückgabeprotokoll wird bei der Schlüsselübergabe erstellt.
Fehlender Kraftstoff, Mehrkilometer (0,25 €/km), Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
7. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen oder am Rückgabetag in bar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen.
8. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 250 €.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen oder Schäden mit der Kaution zu verrechnen.
9. Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag benannten Personen geführt werden.
Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Der Mieter haftet für das Verhalten aller Fahrer.
10. Nutzung des Fahrzeugs
Dem Mieter ist insbesondere untersagt, das Fahrzeug unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu führen, für Rennen, Fahrschule, Abschleppdienste oder gewerbliche Zwecke zu verwenden, zu überladen oder mehr Personen als zugelassen zu befördern, ohne Genehmigung außerhalb der EU zu nutzen, an Dritte weiterzugeben.
11. Haftung und Selbstbeteiligung
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Fahrzeug.
Bei versicherten Schäden gilt eine Selbstbeteiligung von 1.200 € je Schadensfall.Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Verstoß gegen diese AGB haftet der Mieter in voller Höhe.
12. Unfälle und Schäden
Bei jedem Unfall oder Schaden ist unverzüglich die Polizei sowie der Vermieter zu informieren. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und hat einen Unfallbericht auszufüllen.
13. Kostenregelung bei technischen Pannen
Tritt während der Mietzeit eine technische Panne oder ein Defekt am Fahrzeug auf, der nicht vom Mieter verursacht wurde, trägt der Vermieter die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, insbesondere für Pannenhilfe, Abschleppen und Reparatur.
In diesem Fall richtet sich der zu zahlende Mietpreis ausschließlich nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Mietdauer bis zum Eintritt des Defekts. Eine darüber hinausgehende Vergütung für nicht nutzbare Miettage ist ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt.
14. Verkehrsverstöße, Maut- und Auslandskosten
Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche Verkehrsverstöße, Bußgelder, Strafzettel, Punkte, Gebühren und sonstige behördliche Maßnahmen, die während der Mietzeit entstehen. Alle im Ausland entstehenden Kosten, insbesondere Maut-, Tunnel-, Brücken-, Vignetten- oder Straßennutzungsgebühren sowie Strafzahlungen, trägt der Mieter allein.
Der Vermieter ist berechtigt, diese Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen oder mit der Kaution zu verrechnen.
15. Stornierung
Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
Stornierung unter 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Nichtabholung des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrages und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Lingen (Ems), soweit gesetzlich zulässig.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.