Sauber, Frisch und Elegant!
Sie sind auf der Suche nach einem Toilettenwagen für Ihre Veranstaltung? Dann haben wir genau das Richtige für Sie. Denn bei uns erhalten Sie Fahrzeuge mit Wohlfühlgarantie in verschiedenen Größen. Von der kleinen privaten Feier bis zu Hochzeiten und gewerblichen Veranstaltungen...
Runden auch Sie Ihr Event mit einer mobilen Sanitäranlage ab.
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein rundum-sorglos-Paket: wir liefern, schließen den Wagen funktionstüchtig an und holen diesen nach Ihrer Veranstaltung, wieder ab. Selbstverständlich ist auch die Endreinigung inklusive.
Online Buchungen
Der Alltag ist schon anstrengend genug - wir wissen das. Deshalb können Sie Termine direkt auf unserer Website buchen -unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand! Unseren Buchungsassistenten finden Sie weiter unten.
Toilettenwagen 1
2 WC
2 Urinalbecken
Elektischer Handtrockner
1 Waschbecken
Nur zur Selbstabholung!
Grundpreis je Tag: 150,00€
Endreinigung: 30,00 €
+ MwSt.
Toilettenwagen 2
Vollständig ausgebucht bis September 2026!
2 WC (D)
1 WC (H) + 2 Urinalbecken
Elektrische Handtrockner
2 Waschbecken (D/H)
Grundpreis je Tag: 190,00€
Endreinigung: 30,00 €
+ MwSt.
Toilettenwagen 3
Neu seit 2026!
2 WC (D)
1 WC (H) + 3 Urinalbecken
Elektrische Handtrockner
2 Waschbecken (D/H)
Grundpreis je Tag: 220,00€
Endreinigung: 30,00 €
+ MwSt.
Toilettenwagen 4
Neu seit 2026!
3 WC (D)
1 WC (H) + 3 Urinalbecken
Elektrische Handtrockner
2 Waschbecken (D/H)
Grundpreis je Tag: 260,00 €
Endreinigung: 40,00 €
+ MwSt.
Je nach Veranstaltung, nur mit einer Reinigungskraft auszuleihen.
Toilettenwagen 5
5 WC (D)
1 WC (H) + 3 Urinalbecken
Elektrische, moderne Handtrockner
mehrere Waschbecken
Grundpreis je Tag: 450,00 €
Endreinigung ab 50,00 €
+ MwSt.
Dieser Wagen wird nur mit einer Reinigungskraft vermietet.
Unsere Leistungen
Unsere Toilettenwagen verleihen wir im Raum Emsbüren und Umkreis (bis 20 km).
Ab einer Anfahrt von +21 km Umkreis (Emsbüren/ Listrup) berechnen wir Zusatzkosten.
Wir liefern, schließen den Wagen funktionstüchtig an und holen diesen, nach Ihrer Veranstaltung, wieder ab.*
Im Lieferumfang enthalten sind: ca. 4m Abwasserschlauch, Toilettenpapier und Seife. Von Ihnen bereitzustellen sind: 1/2 Zoll Wasserschlauch, Stromkabel 230v, Kanalisation/ Abwasserschacht bzw. Grube.
Alle Wagen werden regelmäßig gewartet und modernisiert. Die Anhänger sind alle mit einem hochwertigem Boden und elektrischen Handtrocknern ausgestattet.
Die Endreinigung ist bei uns im Endpreis mit inbegriffen. Sollte die Verschmutzung einen höheren Aufwand an Reinigung benötigen, halten wir uns das Recht ein, eine zusätzliche Reinigungspauschale zu berechnen
* je nach Vereinbarung, ausgenommen Toilettenwagen Nr. 1
Fotobox gesucht?
Wir bieten ab sofort Selfiekisten gegen einen Aufpreis an. Die Fotobox liefern wir zusammen mit dem gebuchten Toilettenwagen zu Ihrer Veranstaltung. Ihre Fotos können Sie direkt vor Ort ansehen, oder/und bequem in der Online Mediathek abrufen. Den Link dazu erhalten Sie am Folgetag.
Preis: 165,00 € pro Tag (inkl. MwSt.)
- hochwertige Spiegelreflexkamera
- Requisiten inklusive
- Fotodrucker kann bei Bedarf mitgeliefert werden (Gesamtkosten 300,00 €/ Tag inkl. MwSt.)
Der Toilettenwagen Nr. 1 ist hier abzuholen:
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Dütz Maschinen- & Gerätehandel
[email protected]
Mobil: 01575 3648341
Adresse
Am Haferkamp 2
48488 Emsbüren/ Listrup
Öffnungszeiten
Nach Absprache
AGB‘s Toilettenwagenverleih
§ 1 Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Vermietung des Toilettenwagens erfolgt mit einer Grundausstattung an Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier und Handseife. Sollten diese Materialien verbraucht sein, hat der Mieter auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen. Der Toilettenwagen wird in gereinigtem und anstandslosem Zustand übergeben. Die Endreinigung ist im Gesamtpreis enthalten. Sollte die Reinigung einen höheren Aufwand benötigen, so halten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Aufwandspauschale zu berechnen. Die Toilettenwagen besitzen keine Abwassertanks, das Abwasser muss direkt in einen Abwasserschacht geleitet werden. Abwasserrohre und Bögen bis ca. 4m, sind im Mietpreis enthalten. Es wird ein Frischwasseranschluss benötigt und ein 230 V Stromanschluss. Für einen sachgemäßen Auf- / Abbau hat der Vermieter zu sorgen. Jeder Toilettenwagen ist mit Stellfüßen zum Ausrichten und Abstützen des Wagens ausgestattet. Alle Schäden während des Mietverhältnisses werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Toilettenwagen (ausgenommen Wagen Nr. 1) werden ausschließlich durch unsere Mitarbeiter angeliefert.
§ 2 Allgemeine Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Toilettenwagen nur im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu benutzen. Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch den Toilettenwagen oder deren Benutzung entstanden sind. Der Toilettenwagen darf nicht freistehen, sondern muss mit den Stützfüßen (vorn u. hinten) abgestützt werden. Die Haftung für den Toilettenwagen beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet mit der Rückgabe bei der Übergabe an den Vermieter.
§ 3 Nutzungszeitraum und Kosten
Als Miete für den o.g. Zeitraum werden x € vereinbart. Siehe Buchungsbestätigung oben. Die Miete und die Pauschalen sind bei Abholung bzw. Rückgabe in bar (oder per Überweisung, nach Absprache) zu entrichten. Die Buchung ist bis zu 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung kostenlos zu stornieren. Die Stornierung kann per E-Mail oder Telefon durchgeführt werden. Eine Stornierung bis zu 13 Tagen vor einer Veranstaltung, berechnen wir mit einer Aufwandspauschale von 30,00 €.
§ 4 Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, den Toilettenwagen pfleglich zu behandeln und nur gemäß den allgemeinen Nutzungs- / Mietbedingungen zu gebrauchen.
§ 5 Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche am Toilettenwagen entstandenen Schäden. Schäden am Toilettenwagen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht selbständig repariert werden.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt.